Das Familienseniorat

Ehrenamtliche Verantwortung für die Stiftungen

Das Fürstlich und Gräflich Fuggersche Familienseniorat nimmt ehrenamtlich und wirtschaftlich unabhängig die Aufgaben einer Entscheidungsebene für die Stiftungen wahr. Wie in einem Aufsichtsrat werden dort Entscheidungen im Sinne der Stiftungen getroffen und vom Administrator umgesetzt. Juristisch gesehen ist das Familienseniorat das Organ der Stiftungen und damit ihr rechtlicher Vertreter. Das Stiftungsvermögen zählt nicht zum Familienvermögen. Mitglieder des Familienseniorats sind traditionell die Chefs der drei bestehenden »Fuggerschen« Linien. Im Familienseniorat zeichnen derzeit verantwortlich:

S.E. Alexander Erbgraf Fugger-Babenhausen aus der Linie Fugger-Babenhausen (Vorsitzender des Seniorats)

I. E. Maria Theresia Gräfin Fugger von Glött aus der Linie Fugger von Glött (stellvertretende Vorsitzende des Seniorats)

I. E. Isabella Gräfin Thun-Hohenstein aus der Linie Fugger-Kirchberg

S.E. Leopold Graf Fugger-Babenhausen aus der Linie Fugger-Babenhausen (beratendes Mitglied)

Die laufenden Geschäfte der Fürstlich und Gräflich Fuggerschen Stiftungen sind Aufgabe des Administrators, seit 1998 Wolf-Dietrich Graf von Hundt. In Absprache mit dem Senioratsvorsitzenden leitet er das Tagesgeschäft rund um die Stiftungsbelange, wie zum Beispiel die Verwaltung der Fuggerei.