Pressemitteilung

Generationswechsel im Vorstand der Fuggerschen Stiftungen

30.01.2022

Alexander Erbgraf Fugger-Babenhausen wird neuer Senioratsvorsitzender/ Fuggersche Stiftungen vollziehen Generationswechsel im 500-jährigen Jubiläumsjahr

Mit Alexander Erbgraf Fugger-Babenhausen, 40, übernimmt die 16. Stiftergeneration nach Jakob Fugger den Vorsitz des Fürstlich und Gräflich Fuggerschen Familienseniorats. 500 Jahre nach der Stiftungsgründung am 23. August 1521 feiern die Fuggerschen Stiftungen ihr Jubiläumsjahr und vollziehen den Generationswechsel. Alexander Erbgraf Fugger-Babenhausen folgt damit auf die bisherige Vorsitzende Maria Elisabeth Gräfin Thun-Fugger, 73, die seit Mai 2004 den Vorsitz inne hatte, nachdem sie im Januar 1969 nach dem frühen Tod ihres Vaters als erste Frau in der Geschichte der Stiftungen Mitglied im Fuggerschen Familienseniorat geworden ist. „Nach über 50 Jahren ehrenamtlichem Engagement für die Fuggerei danken wir der scheidenden Vorsitzenden für ihre außergewöhnliche Leistung und zollen ihr großen Respekt. Mit großer Weitsicht wurden unter ihrem Vorsitz beispielsweise die Öffnung der Fuggerei für den Tourismus mit der Entwicklung der Museen vorangetrieben und wichtige strategische Weichenstellungen gefällt“, erklärt der neue Senioratsvorsitzende Alexander Erbgraf Fugger-Babenhausen. Die offizielle Verabschiedung von Maria Elisabeth Gräfin Thun-Fugger findet im Rahmen der Feierlichkeiten im Fuggerei NEXT500- Pavillon auf dem Augsburger Rathausplatz im Mai 2022 statt.

Alexander Erbgraf Fugger-Babenhausen ist bereits seit 2014 als ehrenamtliches Mitglied im Vorstand der Stiftungen tätig und leitet seit 2008 hauptamtlich als Chef seiner Linie die Fürst Fugger Zentralverwaltung auf Schloss Wellenburg. Damit übernimmt seine Linie seit 1906 erstmals wieder den Vorsitz der Fuggerschen Stiftungen. „Die Aufgabe im Jubiläumsjahr übernehmen zu dürfen, ist eine große Ehre für mich, insbesondere weil die Ausrichtung der Stiftungen für die Zukunft ein herausfordernder Prozess ist. Gerade in schwierigen Zeiten zeigt sich, dass die Stiftungen wie in den vergangenen 500 Jahren immer ein Gleichgewicht zwischen Tradition und Anpassung an die gesellschaftlichen Herausforderungen bedeutet“, erklärt Erbgraf Fugger. Jakob Fugger hat die Fuggerei „in exemplum“ – also als Vorbild – gestiftet und in seinem Stiftungsbrief seine Nachfahren „auf ewig“ verpflichtet, sein Sozialwerk in seinem Sinne fortzuführen. Die Bestimmungen im Stiftungsbrief vom 23. August 1521 beinhalten einen erstaunlich zeitlosen Kern, der unter anderem auch Antworten auf soziale Herausforderungen im Heute als auch in der Zukunft bietet.

Abschließend erklärt Alexander Erbgraf Fugger-Babenhausen: „Das große Interesse an der Fuggerei beweist, wie inspirierend die Idee der Fuggerei als soziale Heimat auch noch nach 500 Jahren ist. Ich bin mir der großen Verantwortung bewusst, dass die älteste bestehende Sozialsiedlung der Welt nach einem halben Jahrtausend gut gerüstet für die nächsten 500 Jahre ihren Kurs in die Zukunft aufnimmt.“ Einstimmig wurde Alexander Erbgraf Fugger-Babenhausen als Senioratsvorsitzender der Fuggerschen Stiftungen gewählt. Theresia Gräfin Fugger von Glött übernimmt die Position der Stellvertretung. Mit dem Ausscheiden von Maria Elisabeth Gräfin Thun-Fugger folgt ihre Tochter, Isabella Gräfin Thun-Hohenstein, als Vertreterin der dritten Linie der Familie Fugger-Kirchberg.

Hintergrundinformationen

Drei Linien des Hauses Fugger bestehen bis heute und sind im Familienseniorat vertreten. Sie gehen alle auf die Söhne von Jakob Fuggers Bruder Georg zurück. Von Georg Fuggers älterem Sohn Raymund stammt die Linie Fugger-Kirchberg ab, vom jüngeren Sohn Anton Fugger die beiden Linien Fugger von Glött und Fugger-Babenhausen. Alle drei Häuser entsenden je einen stimmberechtigten Vertreter in das Familienseniorat. Den Vorsitz im Familienseniorat führt ein von allen drei Linien gemeinsam gewähltes Senioratsmitglied. Das Seniorat steht ehrenamtlich und wirtschaftlich unabhängig den neun Fuggerschen Stiftungen inklusive der Fuggerei vor. Im Seniorat werden also wie in einem Unternehmensvorstand Entscheidungen getroffen, die die Administration umsetzt. Das Seniorat ist juristisch gesehen das Organ der Stiftungen und damit ihr rechtlicher Vertreter.