Das Familienseniorat

Ehrenamtliche Verantwortung für die Stiftungen

Das Fürstlich und Gräflich Fuggersche Familienseniorat nimmt ehrenamtlich und wirtschaftlich unabhängig die Aufgaben einer Entscheidungsebene für die Stiftungen wahr. Wie in einem Aufsichtsrat werden dort Entscheidungen im Sinne der Stiftungen getroffen und vom Administrator umgesetzt. Juristisch gesehen ist das Familienseniorat das Organ der Stiftungen und damit ihr rechtlicher Vertreter. Das Stiftungsvermögen zählt nicht zum Familienvermögen. Mitglieder des Familienseniorats sind traditionell die Chefs der drei bestehenden »Fuggerschen« Linien. Im Familienseniorat zeichnen derzeit verantwortlich: